Kosten für Gutachten und Bewertungen

Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar. Honorarordnung des Sachverständigen orientiert sich an der von Sprengnetter für Immobiliensachverständige empfohlenen Honorar-Richtlinie (HonRIb, Juni 2014) sowie an der vom BVS Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen (BVS) herausgegebenen Richtlinie zur Berechnung von Honoraren (Dezember 2010).

Maßgeblich ist der ermittelte vorläufige (ungekürzte) Verkehrswert vor Berücksichtigung eventueller Wertminderungen (z.B. für Schadensbeseitigung,   Modernisierungsbesonderheiten, Abbruchkosten, Rechte, Belastungen)

 

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